Impressum

MC GmbH – Maschinenbau und Chemievertrieb

Siemensstraße 14
73760 Ostfildern, Deutschland

Telefon:+49 7158 9157440 Telefax:+49 7158 91574444 E-Mail:office@mc-gmbh.eu Internet:www.mc-gmbh.eu
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Rechtliche Informationen

Inhaber/Geschäftsführer:Herr Pierre Casnico Rechtsform:GmbH
Registerart:Handelsregister Registerort:Amtsgericht Stuttgart Registernummer:HRB 212235 Umsatzsteuer-ID:DE145350873

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Der Verkauf bzw. die Lieferung erfolgt, sofern anders nicht ausdrücklich vereinbart ist, zu den für den Tag der Lieferung bzw. der angezeigten Versandbereitschaft gültigen Preise bzw. Preislisten. Die Preise verstehen sich bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer.

2. Angegebene Lieferzeiten beziehen sich auf den Tag der Versendung. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Auftragsbestätigungen sind rechtlich bindend mit Ihren eventuellen Anhängen. Sollten Sie nicht Ihren Angaben entsprechen muss schriftlich widersprochen werden. Unverschuldete Betriebsstörungen (Streiks, höhere Gewalt, usw.) befreien uns so lange von der Lieferpflicht wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Transportmittel. Wir können mit Absprache des Kunden Teillieferungen vor- nehmen, die der Kunde sofort zu bezahlen hat

3. Rechnungen sind, sofern andere Fristen nicht vereinbart und von der Firma MC ausdrücklich bestätigt, spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Für Rechnungsbeträge unter 80,00 Euro werden Mindermengenzuschläge verrechnet und es wird kein Skonto gewährt. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so ist die Firma MC berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach den zur Zeit in der Leistung gültigen Bankzinsen

4. Die Verpackung wird separat berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Die Informationen und Daten aus dem MC-Katalog oder Arbeitsheft sind unverbindlich. Wenn spezifische Bedürfnisse es notwendig machen, Garantien über Abmessungen, Betriebsbedingungen oder Produktion abzugeben, möchten wir Sie ersuchen, detaillierte Bestätigungen bei uns anzufordern

6. Beanstandungen sind sofort nach dem Empfang der Ware geltend zu machen, ansonsten gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Fehlerhafte, von der Fima MC gelieferte Ware, wird gegen Rückgabe ersetzt oder nach dem Ermessen der Firma MC gutgeschrieben. Eine fehlerhafte Liefermenge wird nur anerkannt, wenn eine defekte Verpackung vorliegt. Dies ist vom Lieferunternehmen zu bestätigen. Der Besteller ist nicht berechtigt, darüber hinaus Ersatzansprüche oder sonstige Rechte, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, gegenüber der Firma MC geltend zu machen.

7. Bei sachgemäßer Handhabung gelten die gesetzlichen Gewährleistungen. Ausgenommen sind hier alle Verschleißteile wie Düsen, Dichtungen, Gleitringdichtungen, usw.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma MC. Sollte der Besteller bzw. Käufer vor der Bezahlung die von der Firma MC gelieferte Ware weiter veräußern, so tritt dieser hiermit seine hieraus entstandenen Forderungen an die Firma MC ab.

9. Der Zulieferer sichert zu, dass die Anforderungen der EU Chemikalienverordnung REACH in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. Sollten die Liefergegenstände Stoffe enthalten, die auf der sogenannten „Candiate List of Substances of very High Concern“ (SVHC – Liste ) gem. Reach gelistet sind, ist der Lieferant verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn bei laufenden Lieferungen, bislang nicht gelistete Stoffe in diese Liste aufgenommen werden.

Des weiteren sichert der Lieferant zu, keine Liefergegenstände zu liefern, die Stoffe gemäß RoHS (2002/ 95 / EG) für Produkte gem. ihres Anwendungsbereiches enthalten

10. Vertraulichkeit

Der Lieferant und Kunde ist verpfl ichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns erhaltenen Informationen, einschließlich unserer Bestellungen und unserer Rechnungen sowie weitere Informationen über das von uns zur Verfügung gestellte Material, Werkstück oder Produkt streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung offen zu legen oder zugänglich zu machen. Der Lieferant und Kunde wird eigenen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen nur weitergeben, wenn und soweit dies für die Durchführung ihrer Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns fort. Weiterführende Vereinbarungen zur Vertraulichkeit werden bei Notwendigkeit in separaten Vereinbarungen geregelt.

11. Soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind und/oder werden, gelten die folgenden Bedingungen in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten:

Der Lieferant hat in Bezug auf seine Arbeitnehmer die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Arbeits- und Sozialrechts, einzuhalten.

Der Lieferant ist weiter verpfl ichtet, sicherzustellen, dass beim Einsatz von Subunternehmen diese in Bezug auf deren Arbeitnehmer ebenfalls die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Arbeits- und Sozialrechts einhalten und die Subunternehmer ihrerseits eine entsprechende Regelung mit ihren Subunternehmern vertraglich vereinbaren

Die Lieferanten stellen MC von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen MC wegen des Verstoßes des Lieferanten und seiner Subunternehmer (einschließlich sämtlicher Unternehmen in der Subunternehmerkette) gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gegen die Arbeitssicherheitsgesetze und im Falle von Leistungen außerhalb Deutschlands gegen die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landes geltend gemacht werden

12. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Regelung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird diese durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung ersetzt

13. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Ostfildern. Gerichtsstand ist Stuttgart